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Satzung der Organisation Blauer-Weihnachtsmann.org e.V.

Präambel

Im Zuge der Gleichstellung der Frau ist es zunehmen zu einer Benachteiligung der Männer und Väter in unserer Gesellschaft gekommen. Dies zeigen die vielen Verurteilungen Deutschlands im Bereich der Gleichstellung und des Familienrechts durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte seit Beginn des dritten Jahrtausends. Unter dem Verfahren des Gender Mainstreaming sind die Auswirkungen von Gesetzen
und Maßnahmen für beide Geschlechter zu betrachten und bewerten. Die Aufgabe der Organisation Blauer-Weihnachtsmann.org ist die fehlenden Aspekte in der Gesellschaft zu kommunizieren und Maßnahmen zur Korrektur zu ergreifen.

§1 Name und Sitz des Vereins

1. Der Verein führt den Namen „Blauer-Weihnachtsmann.org“ und hat seinen Sitz in Hamburg. Der Verein bezeichnet sich als Organisation Blauer-Weihnachtsmann.org, ist in der gesamten Bundesrepublik Deutschland tätig und kooperiert auch mit anderen Gruppierungen im Ausland.
2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

§2 Vereinszweck

1. „Zweck des Vereins Blauer-Weihnachtsmann.org ist die Förderung der Gleichstellung von Männer und Frauen in der Gesellschaft, insbesondere in den Bereichen Familie, Gewaltschutz, Karriere und Beruf.“

§3 Mittel zur Umsetzung des Vereinszwecks

1. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

  • die Herausgabe, Erstellung und dem Vertrieb von Informationsmaterial und Publikationen,
  • die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen, Tagungen und Kongressen und die Betreuung von Selbsthilfegruppen,
  • die Beeinflussung der öffentlichen Meinung und des sozialen Klimas durch seine Öffentlichkeitsarbeit
  • die Anregung von Politik und Verwaltung zu männer- und väterfreundlichen Entscheidungen und Beratung bei der Planung und Durchsetzung solcher Entscheidungen,
  • die Einforderung von verantwortlichem Handeln der Wirtschaft und Medien gegenüber Männern und Vätern (Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Väter) durch Informationsmaßnahmen (Veranstaltungen, Seminare, Materialien)
  • die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen im In- und Ausland, die vergleichbare Ziele verfolgen und Förderung männer- und väterfreundlicher Initiativen durch Etablierung europaweiter Projekte.

§4 Eigenschaften des Vereins

  1. Die Organisation Blauer-Weihnachtsmann.org ist parteipolitisch unabhängig.
  2. Der Verein Blauer-Weihnachtsmann.org verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  3. Die Organisation Blauer-Weihnachtsmann.org ist selbstlos tätig.
  4. Die Mittel der Organisation Blauer-Weihnachtsmann.org dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  6. Der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§5 Organe der Organisation Blauer-Weihnachtsmann.org

  1. Die Organisation Blauer-Weihnachtsmann.org besteht aus dem Vorstand und der Mitgliederversammlung.
  2. Ein Mitglied kann sich nur in ein Organ wählen lassen.
  3. Auf Antrag ist die Wahl geheim durchzuführen.

§6 Der Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus einem oder einer Vorsitzenden. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre und endet mit der Neuwahl. So lange kein neuer rechtskräftiger Vorstand im Amt ist dauert die Amtszeit des bisherigen Vorstands an.
  2. Die Wahl einer Vertretung des oder der Vorsitzenden kann auf Wunsch der Mitgliederversammlung erfolgen.
  3. Der Vorstand nimmt seine Aufgaben ehrenamtlich wahr.
  4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt.
  5. Zum Vorstand kann jedes Vollmitglied gewählt werden.
  6. Die Wiederwahl eines Vorstandsmitglieds ist möglich.
  7. Der Vorstand muss mindestens einmal im Halbjahr eine Sitzung einberufen. Sitzungsort ist Hamburg, es sei denn alle Vorstandsmitglieder und die Geschäftsführung bestimmen einstimmig einen anderen Ort.
  8. Die Einladung zur Vorstandssitzung muss mindestens eine Woche vorher erfolgen und kann per eMail versendet werden.
  9. Die Vorstandssitzung ist bei ordnungsgemäßer Einladung in jedem Fall beschlussfähig.
  10. Der Vorstand kann für die Geschäfte der laufenden Verwaltung einen Geschäftsführer bestellen. Dieser ist berechtigt an den Sitzungen des Vorstandes beratend teilzunehmen.
  11. Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins im Sinne von § 26 BGB.
  12. Der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und aussergerichtlich allein nach aussen und innen. Der Vorstand kann die Vertretung mit einfacher Vollmacht an die Geschäftsführung übertragen.
  13. Der Vorstand ist berechtigt die Satzung zur Erlangung der Gemeinnützigkeit und zum Erhalt der Geschäftsfähigkeit zu überarbeiten.

§7 Mitgliedschaft

1. Es gibt drei Arten der Mitgliedschaft in der Organisation Blauer-Weihnachtsmann.org:

  • Die Vollmitgliedschaft
  • Die Fördermitgliedschaft
  • Die Ehrenmitgliedschaft

§7.1 Die Vollmitgliedschaft

  1. Jede natürliche oder juristische Person kann Vollmitglied werden, soweit sie sich im Bereich der Gleichstellungspolitik und bei der Organisation Blauer-Weihnachtsmann.org verdient gemacht hat. Über die Erlangung der Vollmitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung durch Mehrheitsbeschluss.
  2. Die Vollmitgliedschaft beginnt mit dem positiven Beschluss durch die Mitgliederversammlung und mit Geldeingang des Vereinsbeitrags auf das Konto der Organisation Blauer-Weihnachtsmann.org.
  3. Vollmitglieder haben aktives und passives Wahlrecht.
  4. Die Vollmitgliedschaft endet durch Tod oder durch Kündigung zum Ende der geleisteten Beiträge. Wird die Kündigung mündlich ausgesprochen, so ist sie erst mit der schriftlichen Bestätigung rechtskräftig.

§7.2 Die Fördermitgliedschaft

  1. Jede natürliche oder juristische Person kann auf Antrag Fördermitglied werden. Der Aufnahme- und Monatsbeitrag wird von der Beitragsordnung bestimmt. Die Mitgliedschaft beginnt zu Beginn des Monats in welchem der Beitrag auf dem Konto der Organisation Blauer-Weihnachtsmann.org eingegangen ist.
  2. Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung, Tod oder durch einen Beitragsrückstand von mehr als zwei Monaten.
  3. Fördermitglieder dürfen an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Dazu müssen sie ihr Teilnahmeinteresse zu jeder Mitgliederversammlung im voraus schriftlich bekunden. Alle Mitglieder, die dies ein Quartal vor dem Termin der Mitgliederversammung bekundet haben können dann an der Mitgliederversammlung teilnehmen.

§7.3 Die Ehrenmitgliedschaft

  1. Zur Ehrenmitgliedschaft können natürliche und juristische Personen durch den Vorstand benannt werden. Sie sind Beitragsfrei und haben die Rechte einer Fördermitgliedschaft. Die Ehrenmitgliedschaft endet durch Tod oder durch Niederlegung.

§7.4 Ausschluss als Mitglied

  1. Steht ein Vollmitglied mit seinen Beitragszahlungen in Rückstand oder hat sich das Mitglied vereinsschädigend verhalten kann die Mitgliedschaft durch Ausschluss beendet werden. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit Mehrheitsbeschluss.
  2. Es reicht die Beschlussfassung der Mitglieder per eMail.

§8 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im Frühsommer des folgenden Jahres statt. Sie wird durch die Geschäftsführung vorbereitet und durch den Vorstand eingeladen.
  2. Die Einladung ist zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich (eMail gilt auch als schriftliche Einladung im Sinne der Satzung) unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung zu versenden.
  3. Jede ordnungsgemäß eingeladene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig unabhängig der Anzahl der erschienen Mitglieder.
  4. Ist die Einladung zur Mitgliederversammlung nicht satzungsgerecht erfolgt, so können die Vollmitglieder und die Fördermitglieder, die ihre Teilnahme angekündigt haben, dies im nach hinein heilen. Für die Heilung bedarf es einer einfachen Erklärung. Die Heilung kann nur erfolgen, wenn alle, die ihre Teilnahme angemeldet haben diese Erklärung abgeben.
  5. Vollmitglieder haben auf jeder Mitgliederversammlung uneingeschränktes Anwesenheits- und Rederecht. Das Rederecht kann durch die Versammlung ggf. zeitlich und thematisch eingeschränkt werden. Außerdem haben sie passives und aktives Wahlrecht.
  6. Wünschen 30% der Vollmitglieder eine Mitgliederversammlung, so muss der Vorstand innerhalb von drei Monaten eine Mitgliederversammlung einberufen. Sie erfolgt außerhalb der üblichen Mitgliederversammlung.
  7. Gäste und Fördermitglieder, die ihre Teilnahme nicht vorher bekundet haben können nach Abstimmung zugelassen werden.
  8. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Arbeit der Organisation Blauer-Weihnachtsmann.org.
  9. Wenn es nicht anders bestimmt ist werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Vollmitglieder getroffen.
  10. Über den Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung wird ein Ergebnisprotokoll geführt. Das Protokoll wird vom Protokollanten und einem Vollmitglied unterzeichnet.

§9 Die virtuelle Mitgliederversammlung

  1. In besonders dringenden Fällen kann der Vorstand eine virtuelle Mitgliederversammlung einberufen. Dabei obliegt die Form (Telefonkonferenz, Videokonferenz, eMail-Umfrage) der virtuellen Mitgliederversammlung dem Vorstand. Die Abstimmun-
  2. gen sind per eMail zu dokumentieren.

§ 10 Satzungsänderungen

  1. Die Satzung kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden. Für die Änderung ist in der Abstimmung eine 2/3 Mehrheit erforderlich.
  2. Eine Satzungsänderung muss in der Einladung zur Mitgliederversammlung konkret angekündigt werden. Nach der Abstimmung muss das Protokoll der entsprechenden Mitgliederversammlung vom Vorstand und Protokollanten unterschrieben werden.
  3. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörde aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald schriftlich mitgeteilt werden.

§ 11 Prüfung der Bücher

  1. Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im Frühsommer des folgenden Jahres statt. Sie wird durch die Geschäftsführung vorbereitet und durch den Vorstand eingeladen.Satzung der Organisation Blauer-Weihnachtsmann.org
  2. Zur Prüfung der Bücher wird ein oder eine PrüferIn bestimmt. Er bzw. sie muss nicht zwingend Mitglied der Organisation Blauer-Weihnachtsmann.org sein.

§ 12 Auflösen der Organisation Blauer-Weihnachtsmann.org

  1. Zur Auflösung der Organisation Blauer-Weihnachtsmann.org muss eine eigene Mitgliederversammlung mit diesem Tagungsordnungspunkt einberufen werden.
  2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen.
  3. Erst anschließend kann die Auflösung der Organisation Blauer-Weihnachtsmann.org mit einer 3⁄4 Stimmmehrheit der anwesenden Vollmitglieder erfolgen.